Allgemeine Verkaufs‐ & Lieferbedingungen
medi-lan Schweiz ag & medi‐lan ag

1. Allgemeines

1.1.  Die medi-lan Schweiz ag sowie deren Tochtergesellschaft medi-lan ag (nachfolgend medi-lan) sind Händler von eingekauften Waren. medi-lan stellt selbst keine Waren her.

1.2.  Für den Kauf von Waren, IT-Hardware und Erwerb von Nutzungsrechten an Software (Vertragswaren), sowie den Bezug von Dienstleistungen wie (Lieferung, Installation und Schulung von Mitarbeitern) von der medi-lan sowie damit zusammenhängender Geschäftsverkehr gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der medi-lan verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.


2. Offerten/Vertragsschluss und Preise

2.1.  Alle Offerten sind freibleibend. Die Lieferfirma behält sich gegenüber medi-lan vor, aufgrund der Anfrage von medi-lan den Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen. Entsprechend ist die medi-lan an die tatsächliche Erhältlichkeit der in der Offerte genannten Gegenstände gebunden.

2.2.  Bei Offerten mit befristeter Gültigkeit sind die Preise fest. Der medi-lan steht jedoch in jedem Fall das Recht zu, die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten.

2.3.  Der Vertrag zwischen medi-lan und dem Kunden inklusive dieser AGB kommt zustande, indem die medi-lan nach Erhalt der unterzeichneten Offerte durch den Kunden, das Zustandekommen des Vertrages gemäss Offerte und diesen AGB mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Ändert die medi-lan mit der Auftragsbestätigung die Preise und lehnt der Kunde die neuen Preise ab, muss er dies innert 3 Tagen an die medi-lan schriftlich mitteilen. medi-lan ist diesfalls berechtigt, ohne Folgen vom Vertrag zurückzutreten.

2.4.  Mit der Rücksendung der unterzeichneten Offerte akzeptiert der Kunde die Anwendbarkeit diese AGB.

2.5.  Die Preise verstehen sich exklusive Verpackung, Porti, Frachtkosten sowie MwSt. Diese werden separat verrechnet.

3. Lieferung

3.1.  Soweit im Vertrag die Lieferung vereinbart wurde, wählt die medi-lan die Transportmittel sowie die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.

3.2.  Die bekannt gegebenen Lieferfristen sind unverbindlich; es müssen die Lieferfristen der Herstellerfirmen und Zulieferer berücksichtigt werden. Ein Lieferverzug kann nicht eingeklagt werden.

3.3.  Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks etc. berechtigen die medi-lan zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Vertragsware an den Käufer oder der Abgabe der Vertragsware zur Verwendung geht die Gefahr auf den Käufer über.

4. Software

4.1.  Soweit im Vertrag die Lieferung von Software vereinbart wurde, gelten hierzu zusätzlich die Bestimmungen dieser Ziffer 4.

4.2.  medi-lan ist lediglich Vertreiberin der Software. Mit Abschluss des Vertrages über den Bezug der Software oder bei Erwerb von Vertragswaren mit vorinstallierter Software, entsteht je nach Bedingungen des Herstellers entweder direkt zwischen dem Kunden und dem Softwarehersteller oder zwischen dem Kunden und medi-lan ein Nutzungsvertrag gemäss den Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich, diese End-User-Lizenzbestimmungen des Herstellers einzuhalten.

4.3.  medi-lan haftet nicht für die Geeignetheit der Software für die vorgesehene Nutzung durch den Kunden.

5. Installation, Inbetriebnahme, Instandsetzungen, Schulungen

5.1.  Soweit im Vertrag die Installation, Inbetriebnahme, Instandsetzungen oder Schulung (nachfolgend Dienstleistungen) von Vertragswaren vereinbart wurden sind die Bestimmungen dieser Ziffer 5 anwendbar.

5.2.  medi-lan erbringt die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen gemäss dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan.

5.3.  Ist medi-lan mit der Installation von Software beauftragt, ermächtigt der Kunde medi-lan zum Abschluss der notwendigen End-user-License-Agreements und ähnlichen Vereinbarungen mit dem Softwarehersteller im Namen des Kunden.

5.4.  medi-lan verpflichtet sich, die ihm obliegenden Dienstleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen

5.5.  Der Kunde bietet medi-lan jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird und vernünftigerweise erforderlich ist.

5.6.  Der Kunde stellt medi-lan sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen aufgeführt sind.

5.7.  Der Kunde prüft die im Laufe der Vertragsverhandlung gelieferten Arbeitsresultate laufend. Allfällige Einwendungen teilt der Kunde medi-lan unverzüglich mit. Ansonsten gelten die erbrachten Dienstleistungen als genehmigt. Die Garantiebestimmungen in Ziffer 11 sind auf die Dienstleistungen nicht anwendbar.

5.8.  Nach erfolgter Installation eines PC-Systems mit entsprechender Einschulung ist der Kunde für Benutzung, Unterhalt, Zugriffskontrolle und Datensicherung verantwortlich. Die medi-lan lehnt jegliche Haftung ausserhalb der vereinbarten Garantieleistung ab.

5.9.  Für zusätzlich vereinbarte Wartungs- und Supportdienstleistungen nach erfolgter Installation, Inbetriebnahme und Schulung, gelten die separaten allgemeinen Servicebedingungen der medi-lan.

6. Zahlungsbedingungen

6.1.  Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innert 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Rechnungen in Fremdwährungen sind in der entsprechenden Währung und ohne Abzüge zu bezahlen.

6.2.  Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die medi-lan behält sich vor, Vertragsware nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehender Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

6.3.  Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen sofort hinfällig werden. Nach Fälligkeit sind Verzugszinsen von 8% zu entrichten. Die medi-lan darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Vertragsware zurücknehmen. Verweigerung der Annahme bestellter Vertragsware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1.  Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Vertragsware Eigentum der medi-lan. Bei bestimmungsgemässer Weiterveräusserung der Vertragsware hat der Käufer das noch bestehende Miteigentum der medi-lan ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die medi-lan auszubedingen. Bei Weiterveräusserung der Vertragsware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Davon kann die medi-lan den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die medi-lan zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.

8. Offerten und Unterlagen

8.1.  An allen Offerten und anderen Unterlagen der medi-lan behalten wir uns das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Dokumente werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese an die medi-lan zu retournieren.

9. Retouren

9.1.  Bei Falschbestellung ist der Kunde berechtigt, die Vertragswaren ungeöffnet und originalverpackt innert 5 Tagen zu retournieren.

9.2.  Im Falle einer berechtigten Retournierung werden dem Kunden 20% vom retournierten Warenwert als Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.

10. Gesetzliche Gewährleistung

10.1.  Die gesetzliche Gewährleistung wird zugunsten der in Ziffer 11 beschriebenen Garantie vollständig wegbedungen.

11. Garantien für Kaufprodukte

11.1.  medi-lan gibt Garantie-Leistungen weiter, wie sie diese selbst von den Lieferanten/Herstellern erhält. medi-lan gewährt grundsätzlich keine weitergehenden Garantien. Grundsätzlich gelten folgende Garantiefristen:

         Neugeräte:  12 Monate               Occasion-Geräte:  3 Monate               Akku / Kabel / Sensoren: 3 Monate

11.2.  Fehlerhafte Vertragswaren, das heisst Vertragswaren mit Abweichungen von den Produktspezifikationen gemäss Vertrag und/oder zugesicherten Eigenschaften müssen innert 5 Tagen nach Entdeckung des Fehlers und spätestens bis zum Ende der Garantiefrist mit schriftlicher Fehlerbeschreibung an die medi-lan retourniert werden. Die Rücksendung muss vorher telefonisch oder per Fax vereinbart werden und mit einer Rechnungskopie versehen sein. Bei unsachgemässer Behandlung der Ware (inklusive Nichtbefolgen der Betriebs- und Wartungsanweisungen), bei Vornahme von Änderungen, bei Verwendung von Teilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, bei Über-beanspruchung, bei Beschädigung der Vertragswaren durch Drittpersonen oder Drittgeräte oder bei Öffnen der Vertragswaren, kann kein Garantieanspruch geltend gemacht werden.

11.3.  Auftauchende Garantieansprüche müssen sofort schriftlich angezeigt werden. medi-lan haftet nicht für Schäden, die aufgrund nicht sofort angezeigter Fehler entstanden sind oder sich deshalb vergrössert haben.

11.4.  Im Falle einer berechtigten Fehleranzeige ist die medi-lan nach ihrer Wahl berechtigt

  • gegen Rückgabe der beanstandeten Vertragsware Ersatz zu liefern
  • die beanstandete Vertragsware zu reparieren
  • gegen Rückgabe der beanstandeten Vertragsware den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten
  • unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Vertragsware zu vergüten

12. Haftung

12.1.  medi-lan steht gemäss den Bestimmungen in Ziffer 11 ein für die im Vertrag definierten Produktspezifikationen und zugesicherten Eigenschaften. medi-lan haftet nicht für die Geeignetheit der gekauften Vertragswaren für die vorgesehene Nutzung durch den Kunden.

12.2.  Verletzt medi-lan fahrlässig oder vorsätzlich vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen und entsteht dem Kunden dadurch ein Personen- oder Sachschaden, so haftet medi-lan – zwingende Gesetzesbestimmungen vorbehalten – bis zur doppelten Summe des vom Kunden erworbenen Vertragswaren/Dienstleistungen.

12.3.  Die Haftung für jegliche weitere Schäden wie Vermögensschäden, indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden insbesondere entgangener Gewinn wird vollumfänglich ausgeschlossen.

12.4. medi-lan haftet nicht für:

  • (a) Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel oder Betriebsausfällen von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.
  • (b) höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Behandeln der Vertragsware durch den Kunden oder Dritte, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, externe Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, etc.)

13. Gerichtsstand

13.1.  6312 Steinhausen, Sitz der medi‐lan Schweiz ag sowie der medi-lan ag.

Stand, 1. Januar 2022